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   BGH, 19.06.1953 - 2 StR 145/53   

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https://dejure.org/1953,2001
BGH, 19.06.1953 - 2 StR 145/53 (https://dejure.org/1953,2001)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1953 - 2 StR 145/53 (https://dejure.org/1953,2001)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1953 - 2 StR 145/53 (https://dejure.org/1953,2001)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 03.05.1932 - I 434/32

    1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 19.06.1953 - 2 StR 145/53
    Denn Mittäter ist, wer mit Tätervorsatz an der Tat eines anderen irgendwie fördernd teilnimmt, wenn auch nur durch vorbereitende oder unterstützende Handlung, wobei schon die geistige Mitwirkung durch Stärkung des verbrecherischen Willens oder durch die Anregung zur Tat des anderen ausreicht (RGSt 66, 236, 240).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BGH, 19.06.1953 - 2 StR 145/53
    Das ist für die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen in Hessen und in der Britischen Besatzungszone schon vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1953 S 177) und vom Bundesgerichtshof (NJW 1952 S 271) entschieden.
  • RG, 12.08.1907 - V 614/07

    1. Kann der Landgerichtspräsident bei tatsächlicher Verhinderung des

    Auszug aus BGH, 19.06.1953 - 2 StR 145/53
    Dieser Fall traf hier zu; denn die Bestimmung ist zwar in erster Linie für ausserordentliche Tagungen gedacht, aber sie muss auch für Fälle der Fristversäumnis angewandt werden, um eine geordnete Rechtspflege zu ermöglichen (vgl. RG JR 1934 Nr. 1495, wo die Fristbestimmung sogar als blosse Soll-Vorschrift bezeichnet ist; RGSt 40, 268).
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